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Fachanwalt für Familienrecht

Dr. Friedrich E. Hösl

Seit 1990 lag der Schwerpunkt meiner Tätigkeit auf dem Fachgebiet des Familienrechts. Seither habe ich mehr als 4.000 familienrechtliche Mandate bearbeitet.

Gerade die Auseinandersetzung großer während der Ehe erworbener Vermögen oder auch nur einer ehelichen Immobilie bedarf die Hand eines erfahrenen Anwalts. Schenken Sie mir Ihr Vertrauen auch weiterhin auf dem Fachgebiet der Scheidung, des Zugewinns, Unterhalts und insbesondere der Vermögensauseinandersetzung.

Dr. Friedrich E. Hösl hielt den Fachanwaltstitel Familienrecht bis 31.12.2022.

Familiensachen werden derzeit von unserem Kooperationspartner Dr. Michael Waxenberger bearbeitet.

Für folgende Themenbereiche erhalten Sie fachliche Beratung und Vertretung vor dem Sonderspruchkörper Familiengericht sowohl in Haupt-, Folge- als auch einstweiligen Verfügungsverfahren:

 

  • Eheverträge / Güterrechtsregelungen
  • Scheidung / Trennung
  • Ehegatten- / Kindesunterhalt
  • Elterliche Sorge nichteheliche Lebenspartnerschaften
  • Versorgungsausgleich
  • Vermögensauseinandersetzungen

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